Nein — Sie sollten den Verkäufer nicht bitten, eine normale Marketplace-Bestellung als „Geschenk“ zu kennzeichnen, um Zollkontrollen zu verringern. Ein gekaufter Artikel ist zollrechtlich in der Regel kein Geschenk, und eine falsche Angabe kann zu Verzögerungen, Rückfragen oder Strafen führen.
Was „Geschenk“ normalerweise bedeutet, hängt von den Zollregeln im Einfuhrland ab, aber im Allgemeinen ist damit ein echtes Geschenk von Privatperson zu Privatperson gemeint, nicht ein Artikel, der über einen Marketplace verkauft oder vom Empfänger bezahlt wurde. Der Zoll kann ein Paket auch dann noch prüfen, wenn es als Geschenk gekennzeichnet ist, die Kennzeichnung garantiert also keine schnellere Freigabe.
Was Sie stattdessen tun sollten:
- Bitten Sie den Verkäufer, das Paket wahrheitsgemäß zu deklarieren.
- Stellen Sie sicher, dass die Inhaltsbeschreibung mit der Bestellung übereinstimmt, zum Beispiel mit der tatsächlichen Produktart, Menge und dem Wert.
- Bewahren Sie die Bestellbestätigung und den Zahlungsnachweis auf, falls der Zoll sie verlangt.
Das ist wichtig, weil der Zoll das Paketetikett mit der Rechnung, der Bestellseite im Marketplace und dem Zahlungsbeleg vergleichen kann. Wenn diese Angaben nicht übereinstimmen, kann sich das Paket verzögern, während der tatsächliche Wert und Inhalt geprüft werden.
Wenn der Verkäufer noch nicht versendet hat, schicken Sie jetzt eine klare Nachricht:
- Bitte nicht als Geschenk kennzeichnen.
- Bitte verwenden Sie die richtige Artikelbeschreibung und den tatsächlichen Verkaufspreis.
- Bitte fügen Sie bei Bedarf die Rechnung oder die Bestellnummer für den Zoll bei.
Wenn das Paket bereits unterwegs ist und Sie einen Zollstatus sehen, hängt der nächste Schritt davon ab, was in der Mitteilung steht:
- Wenn der Zoll Unterlagen anfordert, senden Sie Rechnung, Bestellbestätigung und Zahlungsnachweis.
- Wenn die Sendung wegen fehlender oder unklarer Angaben zurückgehalten wurde, antworten Sie mit der genauen Paket- oder Sendungsnummer und den Angaben des Verkäufers.
- Wenn der Verkäufer den Artikel bereits fälschlich als Geschenk deklariert hat, bitten Sie ihn, die Unterlagen zu korrigieren, sofern der Carrier noch Änderungen zulässt. Wenn nicht, seien Sie darauf vorbereitet, die echten Kaufdaten selbst nachzuweisen.
Der wichtigste Punkt ist, ob es sich um ein echtes Geschenk von einer Privatperson an eine andere Privatperson oder um einen bezahlten Kauf handelt. Genau dieser Unterschied ändert die Antwort meist. Wenn es eine bezahlte Bestellung war, behandeln Sie sie als normale Einfuhr und halten Sie die Angaben korrekt. Wenn es wirklich ein Geschenk war, prüfen Sie die Zollregeln des Ziellandes und das Einfuhrformular des Carriers, um zu sehen, welche Nachweise verlangt werden.
Verlassen Sie sich nicht auf die Bezeichnung „Geschenk“, um Zollgebühren zu vermeiden. Der Zoll schaut auf die tatsächliche Transaktion, nicht nur auf das Etikett, und falsche Angaben können schlimmer sein als eine normale Zollprüfung.
Practical tip: Bewahren Sie die Bestellseite, den Zahlungsbeleg und jede Nachricht des Verkäufers zur Deklaration in einem Ordner auf, damit Sie sie schnell senden können, falls der Zoll einen Nachweis verlangt.