Wenn der Verkäufer die Verlängerung des Käuferschutzes ablehnt, verlassen Sie sich nicht auf die Verlängerung. Die wichtige Frage ist, ob Ihr Käuferschutz noch läuft und was der Marktplatz zulässt, bevor er abläuft.
Handeln Sie heute in dieser Reihenfolge:
- Sichern Sie jetzt die Beweise:
- die Bestellnummer
- das auf der Bestellseite angezeigte Enddatum des Käuferschutzes
- den neuesten Tracking-Scan oder Status
- die Nachricht des Verkäufers, in der er die Verlängerung ablehnt
- jede Nachricht, die zeigt, dass das Paket verspätet, nicht zugestellt oder an einer Stelle festhängt
- Prüfen Sie auf der Bestellseite die genaue Frist des Käuferschutzes und ob es eine Option wie „Streitfall öffnen“, „Problem melden“ oder Ähnliches gibt. Der Name des Schritts hängt vom Marktplatz ab.
- Kontaktieren Sie den Support oder den Streitfall-Kanal des Marktplatzes, nicht nur den Verkäufer, und sagen Sie:
- das Paket ist verspätet
- der Verkäufer hat die Verlängerung des Käuferschutzes abgelehnt
- Sie möchten wissen, wie Sie Ihren Anspruch wegen Nichtlieferung sichern können, bevor der Schutz endet
- fügen Sie die Bestellnummer und die Sendungsnummer hinzu
Das ist wichtig, weil Zusagen des Verkäufers und der Schutz des Marktplatzes nicht dasselbe sind. Ein Verkäufer kann eine Verlängerung ablehnen, aber das bedeutet nicht automatisch, dass Sie alle Möglichkeiten verlieren.
Wenn das Tracking weiterhin „unterwegs“, „in Bearbeitung“ oder keine neue Bewegung zeigt, ist es am sichersten, vor Ablauf der Schutzfrist zu eskalieren. Warten Sie nicht darauf, dass der Verkäufer seine Meinung ändert, wenn die Frist nah ist. Entscheidend ist das Enddatum des Käuferschutzes, nicht der Tag, an dem Sie zuerst um Hilfe gebeten haben.
Wenn das Tracking einen Zollstopp, einen Zustellversuch vor Ort oder einen anderen konkreten Halt zeigt, nutzen Sie diese Information, wenn Sie den Marktplatz oder den Versanddienstleister kontaktieren. Fragen Sie den Versanddienstleister, was der aktuelle Scan bedeutet und ob zusätzliche Unterlagen nötig sind, denn „verspätet“ kann ein ganz anderes Problem sein als „noch nicht zugestellt“. Speichern Sie die Tracking-Seite mit dem neuesten Zeitstempel.
Wenn das Paket als zugestellt markiert ist, Sie es aber nicht haben, ist das ein anderer Fall. Sagen Sie dem Marktplatz dann, dass das Tracking „zugestellt“ anzeigt, und fragen Sie, welchen Nachweis Sie vorlegen sollen, zum Beispiel einen Zustellscan, die Lieferadresse oder einen Nachweis, dass Sie es nicht erhalten haben. Stellen Sie dies nicht als Verzögerungsfall dar, wenn der Paketstatus „zugestellt“ lautet.
Wenn der Schutz kurz vor dem Ablauf steht und der Marktplatz es Ihnen noch nicht erlaubt, einen Fall zu eröffnen, notieren Sie den genauen Wortlaut auf der Bestellseite und prüfen Sie weiter bis zur Frist. Manche Systeme erlauben einen Anspruch nur in einem bestimmten Zeitfenster, aber dieses Fenster hängt von der Plattform und dem Datum ab, also prüfen Sie es auf der Bestellseite statt zu raten.
Wenn sowohl der Marktplatz als auch der Verkäufer nicht helfen, kann Ihre Zahlungsmethode trotzdem wichtig sein. Ein Karten-Chargeback oder ein Zahlungsstreit hängt von den Regeln des Kartennetzwerks, der Bank oder der Wallet ab. Prüfen Sie daher das Verfahren und die Fristen Ihres Zahlungsanbieters, wenn der Weg über den Marktplatz scheitert.
Praktischer Tipp: Machen Sie einen Screenshot vom Enddatum des Käuferschutzes und vom Tracking-Status zusammen, damit Sie nachweisen können, dass das Paket noch verspätet war, als Sie um Hilfe gebeten haben.