Was passiert, wenn ich mehrere Einheiten desselben Artikels kaufe und der Zoll dies als gewerbliche Einfuhr einstuft?

Wiederverkäufer- und Kleinunternehmer-Käufer

Wenn der Zoll Ihr Paket als gewerbliche Einfuhr eingestuft hat, hängt der nächste Schritt davon ab, ob Sie die Artikel für den persönlichen Gebrauch oder für den Wiederverkauf bzw. geschäftliche Zwecke gekauft haben. Mehrere Einheiten desselben Artikels können dazu führen, dass der Zoll ein Paket als gewerblich behandelt, auch wenn Sie kein Händler sind. Prüfen Sie daher die Zollmitteilung und stellen Sie die Einstufung nur dann in Frage, wenn sie nicht dem tatsächlichen Zweck des Kaufs entspricht.

Beginnen Sie mit der Zollnachricht, dem Freigabebescheid oder dem Tracking-Hinweis. Achten Sie auf den genauen Wortlaut, die Paket-Referenznummer und jede Frist oder Anforderung für Unterlagen. Dieser Wortlaut ist wichtig, weil der Zoll möglicherweise zusätzliche Papiere, eine korrigierte Anmeldung oder die Zahlung von Einfuhrabgaben verlangt.

Wenn Sie die Einheiten für den persönlichen Gebrauch gekauft haben, gehen Sie jetzt so vor:

  • Speichern Sie die Bestellbestätigung, den Zahlungsbeleg und die Produktseite mit Artikelbeschreibung und Menge.
  • Speichern Sie jede Nachricht des Verkäufers, aus der hervorgeht, dass die Bestellung als normaler Einzelhandelskauf verkauft wurde.
  • Bereiten Sie eine kurze Erklärung vor, warum Sie mehrere Einheiten gekauft haben, zum Beispiel als Ersatzvorrat, Geschenke oder für die Familie, falls das zutrifft.

Kontaktieren Sie dann das in der Mitteilung genannte Zollamt oder den Zollkontakt des Post-/Kurierdienstes, falls dieser die Anmeldung bearbeitet. Fragen Sie:

  • Warum das Paket als gewerbliche Einfuhr eingestuft wurde
  • Welche Nachweise sie sehen möchten, um diese Einstufung zu überprüfen
  • Ob sie die Rechnung, den Zahlungsnachweis oder eine korrigierte Warenbeschreibung benötigen
  • Was passiert, wenn Sie bis zum in der Mitteilung genannten Datum nicht reagieren

Wenn das Paket tatsächlich für den Wiederverkauf, geschäftliche Nutzung oder wiederholte Lagerkäufe gekauft wurde, kann der Zoll es als geschäftliche Einfuhr behandeln. In diesem Fall hängen Gebühren, VAT, Zoll und Unterlagen von den Waren, dem Wert und den Einfuhrregeln Ihres Landes ab. Die genauen Kosten und eine mögliche Registrierungspflicht lassen sich nicht aus dem Tracking-Status ableiten; prüfen Sie die Zollmitteilung oder die Einfuhrhinweise der Zollbehörde für den deklarierten Wert und die Kategorie des Pakets.

Wenn Sie die Einstufung anfechten möchten, konzentrieren Sie sich auf die Fakten, die belegen, dass es sich um einen Verbraucherkauf handelte:

  • Eine einzelne Einzelhandelsbestellung statt regelmäßiger Lagerkäufe
  • Eine kleine Gesamtmenge, die zum persönlichen Gebrauch passt
  • Eine Produktseite und eine Rechnung, die zum Artikel und Preis passen
  • Jede Nachricht des Verkäufers, die bestätigt, dass es sich um einen normalen Verbraucherverkauf handelte

Wenn der Zoll die Einstufung nicht ändert, bitten Sie um die Begründung in schriftlicher Form und fragen Sie, welche Einspruchs- oder Überprüfungsmöglichkeit es in Ihrem Land gibt. Wenn das Paket bereits zurückgehalten wird, prüfen Sie außerdem, ob Sie die Gebühren zuerst zahlen und später anfechten müssen oder ob Sie mit der Zahlung bis zum Ergebnis der Überprüfung warten können. Dieses Verfahren hängt vom Zollamt und vom Versanddienstleister ab, daher ist die Mitteilung der sicherste Ort, um dies zu bestätigen.

Der wichtigste fehlende Punkt ist Ihr tatsächlicher Zweck beim Kauf der mehreren Einheiten, denn genau das ändert in der Regel den nächsten Schritt. Wenn Sie unsicher sind, wie der Zoll das sehen wird, vergleichen Sie die Bestellmenge mit dem üblichen Haushaltsbedarf und seien Sie bereit, das klar zu erklären.

Praktischer Tipp: Bewahren Sie einen Ordner mit der Zollmitteilung, der Bestellseite, dem Zahlungsnachweis und den Nachrichten des Verkäufers auf, damit Sie dieselbe Referenznummer und dieselben Unterlagen in einer Antwort senden können, statt den Fall zweimal zu erklären.