Ja, Sie können Klarna oder PayPal Pay in 4 in der Regel trotzdem für den Preis des Händlers nutzen, aber Zollgebühren, die später anfallen, sind oft separate Importkosten und nicht automatisch Teil eines BNPL-Zahlungsstreits. Die entscheidende Frage ist, ob der Verkäufer zugesagt hat, dass Steuern und Abgaben an der Kasse enthalten waren, oder ob die Importkosten später bezahlt werden sollten.
Prüfen Sie zuerst die Bestellbestätigung und die Zusammenfassung an der Kasse. Achten Sie auf Formulierungen wie „duties and taxes included“, „DDP“, „import charges included“ oder umgekehrt „customs duties may apply“, „taxes not included“ oder ähnliche Angaben. Diese Formulierung ist wichtig, weil sie zeigt, ob der Händler oder Sie die Importkosten tragen sollten.
Prüfen Sie dann die Sendungsverfolgung oder den Zollhinweis. Wenn das Paket festgehalten wird und der Versanddienstleister oder die Zollbehörde eine Zahlung verlangt, bewahren Sie auf:
- die Zollrechnung oder den Hinweis auf Importgebühren
- die Bestellbestätigung
- die Checkout-Seite, auf der steht, was enthalten war
- den Sendungsverfolgungseintrag, der zeigt, dass das Paket auf die Zollzahlung wartet
Wenn an der Kasse stand, dass Abgaben und Steuern enthalten waren, wenden Sie sich zuerst an den Verkäufer oder den Marktplatz und fragen Sie, warum später eine Zollrechnung erschienen ist. Bitten Sie darum, schriftlich zu bestätigen, ob die Bestellung als verzollt verkauft wurde, und geben Sie die Bestellnummer, die Sendungsnummer und das Datum des Zollhinweises an. Wenn sie bestätigen, dass die Gebühr hätte enthalten sein müssen, ist das ein nützlicher Nachweis für einen Zahlungs- oder Bestellstreit.
Wenn an der Kasse stand, dass Importkosten nicht enthalten waren, ist die spätere Zollrechnung normalerweise eine separate Gebühr im Zusammenhang mit der Einfuhr und kein Zahlungsproblem mit Klarna oder PayPal Pay in 4. In diesem Fall deckt der BNPL-Anbieter in der Regel den Kaufpreis beim Händler ab, während Zollgebühren separat mit dem Versanddienstleister oder der Zollbehörde abgewickelt werden. Möglicherweise müssen Sie die Importgebühr bezahlen, wenn Sie möchten, dass das Paket freigegeben wird.
Wenn Sie den BNPL-Teil anfechten möchten, halten Sie den Anspruch auf die Transaktion mit dem Händler bezogen und nicht auf die Zollgebühr. Beanstanden Sie zum Beispiel einen falschen Artikel, Nichtlieferung oder eine an der Kasse gemachte Zusage, die nicht eingehalten wurde. Gehen Sie nicht davon aus, dass der Zahlungsanbieter Zollkosten als Teil desselben Streits behandelt, es sei denn, sein Verfahren sagt das ausdrücklich.
Wichtig ist vor allem, wer die Gebühr ausgelöst hat:
- Wenn die Gebühr von Zoll oder einem Versanddienstleister erhoben wird, der Importkosten einzieht, fragen Sie, wofür die Gebühr ist und auf welches Importdokument sie sich bezieht.
- Wenn der Verkäufer „no extra customs“ oder „taxes included“ zugesagt hat, bitten Sie den Verkäufer oder den Marktplatz, die Abweichung zu erklären und die ursprüngliche Angebotsseite oder Rechnung vorzulegen.
Praktischer Tipp: Speichern Sie die genaue Formulierung an der Kasse, bevor Sie etwas extra bezahlen, denn „duties included“ im Vergleich zu „may be charged later“ ist oft das Detail, das entscheidet, ob die Zollrechnung zum Streit mit dem Verkäufer gehört oder zu Ihren Importkosten.