Um überraschende Zoll- oder Bearbeitungsgebühren zu vermeiden, prüfen Sie vor dem Bezahlen, ob der Gesamtbetrag an der Kasse bereits die VAT und alle Einfuhrkosten enthält und ob der Verkäufer angibt, dass das Paket mit IOSS oder einer anderen importbezahlt vereinbarten Regelung versendet wird. Wenn diese Kosten nicht klar enthalten sind, kann ein Versanddienstleister oder der Zoll Sie trotzdem belasten, wenn das Paket in Ihrem Land ankommt.
Gehen Sie diese Prüfungen der Reihe nach durch:
- Sehen Sie sich die Checkout-Seite und die Bestellbestätigung auf Formulierungen wie „VAT included“, „import charges included“ oder eine klare Aussage an, dass Steuern an der Kasse eingezogen werden.
- Prüfen Sie, wer von wo aus versendet. Das Risiko ist höher, wenn der Verkäufer aus einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land versendet, weil die Einfuhrabwicklung zusätzliche Gebühren auslösen kann.
- Suchen Sie nach Angaben des Verkäufers oder Marktplatzes zu IOSS. Wenn der Verkäufer angibt, IOSS für das Paket zu nutzen, wird VAT bei berechtigten niedrigwertigen Einfuhren normalerweise an der Kasse erhoben, was hilft zu verhindern, dass VAT bei der Zustellung noch einmal berechnet wird.
- Prüfen Sie die Zollregeln des Ziellandes für Ihre genaue Bestellung. Jede Schwelle oder Befreiung kann vom Land, der Produktart und dem Warenwert abhängen. Verlassen Sie sich daher nicht auf ein allgemeines Versprechen, wenn der Verkäufer die geltende Regel nicht genannt hat.
Achten Sie außerdem auf eine zweite Art von Gebühr: Bearbeitungs- oder Vermittlungsgebühren des Versanddienstleisters. Selbst wenn VAT bezahlt wurde, kann das Zustellunternehmen eine separate Gebühr für Zollabfertigung, Auslage oder Verwaltung verlangen. Diese Gebühr ist etwas anderes als Zoll oder VAT und steht normalerweise auf der Rechnung des Versanddienstleisters oder im Zollbescheid.
Wenn Sie das Risiko vor der Bestellung vermeiden möchten, stellen Sie dem Verkäufer oder Marktplatz diese zwei Fragen:
- Wird VAT für diese Bestellung an der Kasse erhoben?
- Wenn Importkosten nicht enthalten sind, wird der Versanddienstleister bei der Zustellung eine separate Gebühr für Zollabfertigung oder Vermittlung berechnen?
Wenn die Antwort unklar ist, raten Sie nicht allein vom Artikelpreis aus. Bitten Sie um die Versandbedingungen schriftlich und speichern Sie die Antwort.
Bewahren Sie diese Unterlagen auf:
- Den Gesamtbetrag an der Kasse und die Steuerzeile
- Die Bestellbestätigung
- Jede Nachricht mit „VAT included“, „import charges included“ oder Ähnlichem
- Die Sendungsverfolgung oder den Zollbescheid, falls später eine Gebühr auftaucht
Wenn bei der Zustellung eine Gebühr verlangt wird, vergleichen Sie sie mit dem Steuerhinweis des Verkäufers und den Unterlagen des Versanddienstleisters. Wenn der Verkäufer gesagt hat, dass alle Steuern enthalten sind, haben Sie einen klaren Nachweis, um die Gebühr anzufechten; wenn der Verkäufer das nicht zugesagt hat, kann die Gebühr des Versanddienstleisters je nach Einfuhrabwicklung und Regeln des Ziellandes trotzdem zulässig sein.
Praktischer Tipp: Kopieren Sie vor dem Kauf den genauen Steuerhinweis aus dem Checkout als Screenshot, damit Sie später nachweisen können, ob VAT oder Importkosten enthalten sein sollten.