Kann ich Musterware oder Demogeräte für meinen Laden einführen, ohne gewerbliche Einfuhrabgaben zu zahlen?

Wiederverkäufer- und Kleinunternehmer-Käufer

In der Regel nein: Wenn das Paket tatsächlich für einen Laden, zur Ausstellung, zum Testen oder zum Weiterverkauf bestimmt ist, kann der Zoll es trotzdem als gewerbliche Einfuhr behandeln und Einfuhrumsatzsteuer, Zoll und etwaige Abfertigungsgebühren erheben. Es macht nicht automatisch zollfrei, wenn es als „Muster“ bezeichnet wird.

Worauf es am meisten ankommt, ist, wie die Waren angemeldet sind, wofür sie tatsächlich verwendet werden und wie die Zollregeln des Ziellandes diese Art von Artikel behandeln. Dasselbe Paket kann unterschiedlich behandelt werden, wenn es sich um ein kostenloses Muster ohne Verkaufswert, ein Demogerät nur zur Vorführung oder um Warenbestand für den Weiterverkauf handelt.

Gehen Sie zuerst so vor:

  • Prüfen Sie die Rechnung des Verkäufers oder die Pro-forma-Rechnung. Sie sollte den Artikel korrekt beschreiben und nicht nur „Muster“ sagen, wenn es sich um ein normales Einzelhandelsprodukt handelt.
  • Bestätigen Sie den angegebenen Wert und die Menge. Der Zoll schaut sich diese Angaben oft zuerst an. Ein „Muster“ mit hohem Wert kann trotzdem als gewerbliche Sendung besteuert werden.
  • Speichern Sie die Bestellseite und jede Nachricht, in der der Verkäufer sagt, dass der Artikel ein Muster, ein Demogerät oder nicht zum Weiterverkauf bestimmt ist. Wenn der Zoll das Paket hinterfragt, hilft diese Formulierung, die beabsichtigte Nutzung zu erklären.
  • Wenn Sie für einen Laden importieren, prüfen Sie vor der Freigabe, ob Sie in Ihrem Land eine Importeurnummer oder eine geschäftliche VAT-/EORI-ähnliche Registrierung benötigen. Das hängt vom Zielland und vom verwendeten Zollverfahren ab.

Wenn der Artikel wirklich ein kostenloses Muster ist, bitten Sie den Verkäufer, Folgendes beizulegen:

  • eine klare Beschreibung der Waren
  • den tatsächlichen Stückwert, auch wenn er reduziert ist
  • den vorgesehenen Zweck, zum Beispiel „Muster zur Prüfung“ oder „Demogerät zur Ausstellung“
  • die Geschäftsangaben von Absender und Empfänger, falls relevant

Wenn es sich um Warenbestand für Ihren Laden handelt, verlassen Sie sich nicht auf das Wort „Muster“, um Gebühren zu vermeiden. Der Zoll kann es als gewerbliche Ware einstufen, weil es in eine geschäftliche Lieferkette gelangt. In diesem Fall ist die sicherste Annahme, dass normale Einfuhrabgaben anfallen können.

Wenn der Zoll oder der Versanddienstleister Unterlagen anfordert, antworten Sie mit:

  • der Rechnung oder Pro-forma-Rechnung
  • der Bestellbestätigung
  • der Sendungsnummer
  • einer kurzen Erklärung, ob die Waren zum Weiterverkauf, zur Ausstellung oder zum Testen bestimmt sind
  • Ihrer Geschäftsidentifikationsnummer, falls Ihr Land für Einfuhren eine solche verwendet

Wenn Sie noch nicht versendet haben, ist die nützlichste Prüfung bei Ihrer nationalen Zollbehörde oder dem Zollagenten, der das Paket abwickelt. Fragen Sie, ob ein Muster oder Demogerät dieser Art als nicht gewerbliche Ware eingeführt werden kann und welche genaue Anmeldung dafür nötig ist. Fragen Sie ausdrücklich, welche Formulierung, welchen Wert und welche Unterlagen sie für Ihren HS-/Zollcode und die Art der Sendung verlangen.

Wenn das Paket bereits unterwegs ist und Sie eine Zollbenachrichtigung erhalten, ignorieren Sie sie nicht. Die Benachrichtigung sagt normalerweise, was der Zoll für das Paket hält, welches Dokument fehlt und ob Sie Gebühren zahlen oder einen Nachweis über die nicht gewerbliche Nutzung vorlegen müssen.

Praktischer Tipp: Bewahren Sie einen Screenshot des Produktangebots und eine Kopie der Rechnung zusammen auf, denn Zollentscheidungen hängen oft von der genauen Beschreibung und dem angegebenen Wert ab.