Ich habe im November ein Weihnachtsgeschenk gekauft, aber das vom Verkäufer angegebene Lieferdatum lag eindeutig nach dem Feiertag – kann ich irreführende Lieferzusagen anfechten?

Erwartungen an die Lieferzeit

Wenn die einzige Lieferangabe, die Sie vor dem Bezahlen gesehen haben, bereits nach Weihnachten lag, ist das normalerweise keine irreführende Lieferzusage. Sie haben möglicherweise nur dann eine stärkere Beschwerde, wenn die Angebotsseite, die Checkout-Seite oder eine Nachricht des Verkäufers eine Lieferung vor dem Feiertag nahegelegt hat oder wenn das Datum nach Ihrer Zahlung geändert wurde.

Entscheidend ist, was vor Abschluss der Bestellung angezeigt wurde. Bei einem Weihnachtsgeschenk ist ein späteres Lieferdatum zwar ärgerlich, aber nicht unbedingt eine falsche Zusage, wenn von Anfang an klar war, dass es später kommt.

Gehen Sie jetzt so vor, in dieser Reihenfolge:

  • Prüfen Sie die Produktseite, den Checkout-Bildschirm und die Bestellbestätigung.

Achten Sie auf die genaue Lieferangabe, das Versanddatum und Formulierungen wie „kommt vor Weihnachten an“, „Lieferung bis 24. Dezember“ oder Ähnliches.

  • Sichern Sie Beweise, bevor sich etwas ändert.

Machen Sie Screenshots, die die Artikelseite, das angezeigte Datum, das Bestelldatum und die Bestellnummer zeigen. Wenn Sie jetzt nur noch die aktuelle Seite haben, prüfen Sie, ob Ihre Bestellbestätigungs-E-Mail oder Ihr Kontoverlauf noch die ursprüngliche Angabe zeigt.

  • Vergleichen Sie die ursprüngliche Zusage mit dem aktuellen Status.

Wenn die ursprüngliche Angabe vor dem Feiertag lag und sich später verschoben hat, spricht das für eine Beschwerde. Wenn die ursprüngliche Angabe schon nach dem Feiertag lag, geht es meist nicht um „irreführende Lieferung“, sondern darum, ob Sie die Bestellung stornieren oder ablehnen möchten, wenn der Zeitpunkt nicht mehr passt.

Wenn der Verkäufer oder der Marktplatz eine Lieferung vor Weihnachten zugesagt und diese Zusage dann nicht eingehalten hat, kontaktieren Sie ihn und bitten Sie um eine schriftliche Erklärung und die von Ihnen gewünschte Lösung. Sagen Sie klar, dass Sie sich beim Kauf des Weihnachtsgeschenks auf das angegebene Lieferdatum verlassen haben, und fügen Sie hinzu:

  • Ihre Bestellnummer
  • das ursprüngliche voraussichtliche Lieferdatum
  • Screenshots, die die Zusage zeigen
  • jede Tracking-Aktualisierung, die die Verzögerung zeigt

Wenn die Bestellung noch nicht versendet wurde, bitten Sie zuerst um Stornierung und Rückerstattung. Das ist oft die praktischste Lösung, wenn das Geschenk zu spät ankommt. Wenn sie bereits versendet wurde, fragen Sie, ob eine Stornierung noch akzeptiert wird oder ob Sie die Annahme verweigern oder den Artikel nach Erhalt zurücksenden sollen.

Wenn der Verkäufer ablehnt und Sie mit Karte, PayPal oder einer anderen Zahlungsmethode mit einem Streitfallverfahren bezahlt haben, prüfen Sie, ob dieses Verfahren „Artikel nicht wie beschrieben“, „irreführende Beschreibung“ oder „Lieferverzögerung“ abdeckt. Die genaue Regel hängt vom Zahlungsanbieter ab, also sehen Sie sich den Bestellverlauf und die dort verwendete Streitfall-Kategorie an. Bewahren Sie die Lieferangabe und alle Nachrichten auf, denn das sind in der Regel die Belege, die der Zahlungsanbieter benötigt.

Wenn die Angabe nur auf der Marktplatzseite sichtbar war und der Verkäufer sie später geändert hat, prüfen Sie, ob der Marktplatz seine eigene Lieferangabe als Teil des Angebots behandelt oder nur als Schätzung. Dieses Detail beeinflusst, ob Sie sich an den Verkäufer, den Marktplatz oder an beide wenden.

Praktischer Tipp: Bewahren Sie einen Screenshot auf, der die Lieferangabe und das Datum zeigt, an dem Sie das Geschenk gekauft haben; diese beiden Angaben entscheiden oft darüber, ob sich eine Beschwerde wegen „irreführender Lieferzusage“ lohnt.