Sie haben die zusätzliche VAT-Gebühr wahrscheinlich erhalten, weil der Preis nicht der endgültige Gesamtpreis inklusive Steuern für Ihre genaue Liefersituation war. Das kann passieren, wenn der Standort des Verkäufers, das Land des Käufers oder der Importweg bestimmt, wer VAT einzieht und wann.
Prüfen Sie zuerst, ob VAT bereits beim Bezahlen enthalten war oder erst später hinzugefügt wurde.
- Wenn in Ihrer Bestellübersicht, Rechnung oder Zahlungsquittung VAT bereits berechnet wurde, Sie aber bei der Lieferung oder vom Versanddienstleister noch einmal belastet wurden, kann das eine doppelte oder falsch angewendete Importgebühr sein. Bewahren Sie beide Belege auf und bitten Sie den Verkäufer oder den Marktplatz, die zweite Gebühr anhand der Bestellnummer zu erklären.
- Wenn VAT im Gesamtbetrag an der Kasse nicht angezeigt wurde, kann die zusätzliche Gebühr erhoben worden sein, als das Paket in Ihr Land eingeführt wurde. In diesem Fall war der vom Verkäufer bestätigte Bestellpreis nicht die endgültigen Gesamtkosten bis zur Zustellung.
Die nützlichsten Angaben, die Sie prüfen sollten, sind:
- Die Bestellbestätigung und die Zahlungsquittung: Suchen Sie nach einer separaten VAT-Zeile, nach „tax“, „import tax“ oder nach dem Hinweis „included“.
- Der Versandursprung auf der Bestellseite oder in der Sendungsverfolgung: Wenn der Artikel aus einem Land außerhalb Ihres Landes oder außerhalb der EU versendet wird, kann VAT anders behandelt werden.
- Jede Nachricht des Versanddienstleisters, Zollmitteilung oder Lieferrechnung: Achten Sie auf die genaue Bezeichnung der Gebühr und einen Hinweis auf Zollabfertigung, VAT oder eine Vorauszahlungsgebühr.
Wenn die Gebühr vom Versanddienstleister oder vom Zollverfahren kam, bitten Sie um:
- die Referenz der Zollanmeldung
- eine Aufschlüsselung, wie viel VAT ist und wie viel, falls überhaupt, eine Bearbeitungs- oder Abfertigungsgebühr ist
- den deklarierten Wert und den Ursprung der Sendung
Das ist wichtig, weil sich der VAT-Betrag normalerweise auf den deklarierten Wert und die Importunterlagen beziehen sollte, nicht nur auf den Lieferpreis, den Sie an der Kasse erwartet haben.
Wenn der Verkäufer oder Marktplatz einen VAT-inclusiven Gesamtpreis beworben hat, Sie aber trotzdem mehr zahlen sollten, kontaktieren Sie zuerst den Verkäufer und setzen Sie den Marktplatz in Kopie, wenn die Bestellung dort aufgegeben wurde. Bitten Sie darum zu bestätigen:
- ob VAT an der Kasse eingezogen wurde
- aus welchem Land die Ware versendet wurde
- warum die Gebühr nicht im bestätigten Gesamtbestellwert enthalten war
Wenn der Verkäufer die Gebühr nicht erklärt oder die Steuer doppelt erscheint, wenden Sie sich an den Marktplatz und fügen Sie bei:
- die Bestellbestätigung
- die Zahlungsquittung
- die Rechnung des Versanddienstleisters oder des Zolls
- einen Screenshot mit der VAT-Zeile, falls vorhanden
Die eine fehlende Angabe, die Ihren nächsten Schritt am meisten verändert, ist, ob VAT bereits im bestätigten Gesamtbestellwert enthalten war. Wenn ja, behandeln Sie die neue Gebühr als möglichen Fehler; wenn nicht, behandeln Sie sie als importbezogene Gebühr und prüfen Sie die Zollaufstellung.
Practical tip: Bewahren Sie die genaue Formulierung der Gebühr auf, denn „VAT“, „import tax“ und eine „clearance“- oder „advancement“-Gebühr des Versanddienstleisters sind unterschiedliche Dinge und erfordern möglicherweise unterschiedliche Beschwerden.