Es gibt keine einheitliche EU-weite Prüfungsfrist. Wenn Ihre Bestellung kurz vor Ende des Käuferschutzes ankommt, prüfen Sie sie sofort und melden Sie jedes Problem vor dem auf der Bestellseite angezeigten Datum und der Uhrzeit des Endes des Käuferschutzes.
Am sichersten ist es, die Frist des Käuferschutzes als Ihre tatsächliche Grenze zu behandeln, es sei denn, der Marktplatz zeigt ein anderes, früheres Beschwerdefenster an. Warten Sie nicht darauf, „ob es besser wird“, wenn das Paket beschädigt, unvollständig oder eindeutig falsch ist.
Was Sie jetzt tun sollten:
- Öffnen Sie die Bestelldetails und finden Sie das genaue Ablaufdatum und die genaue Uhrzeit des Käuferschutzes.
- Prüfen Sie, ob der Marktplatz nach der Lieferung auch eine separate Rückgabe- oder Streitfrist anzeigt.
- Untersuchen Sie das Paket noch am selben Tag, an dem es ankommt, oder so bald wie möglich.
- Wenn die äußere Verpackung beschädigt ist, fotografieren Sie sie vor dem Öffnen.
- Öffnen Sie das Paket vorsichtig und prüfen Sie den Artikel anhand der Bestellseite, Variante, Größe, Farbe, Menge und des Zubehörs.
- Wenn es sich um ein elektronisches oder anderes prüfbares Produkt handelt, machen Sie sofort einen kurzen grundlegenden Test, auch wenn Sie später noch genauer prüfen wollen.
Wenn etwas nicht stimmt, melden Sie es sofort. Entscheidend ist, vor Ablauf des Fensters einen Nachweis zu schaffen, nicht erst nach mehreren Tagen der Prüfung des Artikels.
Speichern Sie diese Angaben, bevor Sie den Verkäufer oder den Marktplatz kontaktieren:
- Die Bestellnummer
- Das Ablaufdatum und die Uhrzeit des Käuferschutzes
- Den Tracking-Status, der zeigt, wann das Paket als zugestellt markiert wurde
- Fotos des äußeren Pakets, der inneren Verpackung, des Artikels und des Mangels oder der Abweichung
- Jede Nachricht vom Verkäufer oder Marktplatz über die Beschwerdefrist
Wenn das Paket angekommen ist, das Tracking aber einen ungewöhnlichen Lieferstatus zeigt, melden Sie diesen Unterschied sofort mit der Sendungsnummer und dem auf der Bestellseite angezeigten Lieferstatus. Wenn der Artikel beschädigt, falsch, unvollständig oder nicht funktionsfähig ist, sagen Sie genau, was falsch ist, und fügen Sie die Fotos hinzu.
Wenn der Marktplatz sagt, dass innerhalb einer bestimmten Zeit nach der Lieferung ein Streitfall oder Anspruch eröffnet werden muss, halten Sie sich auch daran. Wenn zwei Fristen angezeigt werden, gilt die frühere. Wenn der Verkäufer Ihnen per Nachricht eine längere unverbindliche Zusage macht, verlassen Sie sich nicht darauf, es sei denn, der Marktplatz akzeptiert sie ebenfalls.
Wenn Sie unsicher sind, ob der Mangel schwerwiegend genug ist, reichen Sie die Beschwerde trotzdem vor Ablauf der Frist ein und erklären Sie, dass der Fall eröffnet werden muss, während Sie den Artikel weiter prüfen. Wichtig ist, dass der Käuferschutz nicht abläuft, bevor Sie einen Nachweis des Problems haben.
Praktischer Tipp: Machen Sie ein Foto des ungeöffneten Pakets neben dem Versandetikett und einen Screenshot der Ablaufzeit des Käuferschutzes, bevor Sie mit der Prüfung beginnen.