Wenn das Paket beschädigt angekommen ist und Artikel fehlen, behandeln Sie es als ein Problem und melden Sie sowohl die Beschädigung als auch den fehlenden Inhalt sofort. Das Wichtigste ist, das Paket zu erhalten und Beweise zu sammeln, bevor etwas weggeworfen oder repariert wird.
Tun Sie zuerst Folgendes:
- Machen Sie klare Fotos des Pakets von allen Seiten, bevor Sie etwas entsorgen.
- Fotografieren Sie die beschädigte äußere Verpackung, das Versandetikett, die Siegel und jedes erneute Verkleben.
- Öffnen Sie es vorsichtig und fotografieren Sie das Innere, einschließlich leerer Stellen, beschädigter Verpackung und dessen, was tatsächlich angekommen ist.
- Bewahren Sie den Karton, die Innenverpackung, Etiketten, die Rechnung und jeden Lieferschein auf.
Wenn Sie das Paket persönlich erhalten haben, prüfen Sie, ob der Kurier den Schaden im Übergabeprotokoll oder im Tracking-Ereignis vermerkt hat. Wenn es einen Schadensvermerk gibt, speichern Sie einen Screenshot oder ein Foto davon. Wenn es keinen Vermerk gibt, werden Ihre Fotos noch wichtiger.
Kontaktieren Sie dann den Verkäufer oder den Marktplatz, denn dort meldet man fehlende Artikel aus einer Bestellung normalerweise zuerst. Teilen Sie mit:
- Ihre Bestellnummer
- die Sendungsnummer
- dass das Paket beschädigt angekommen ist
- welche Artikel fehlen
- wann Sie es erhalten haben
- dass Sie Fotos vom Paket und vom Inhalt haben
Bitten Sie um Ersatz, Rückerstattung oder Anweisungen für den nächsten Schritt. Schreiben Sie nicht nur „etwas fehlt“ — nennen Sie die genauen Artikelnamen, Mengen und, falls vorhanden, die einzelnen Bestellpositionen.
Wenn das Paket offenbar während des Transports beschädigt wurde, melden Sie es auch dem Versanddienstleister, wenn der Verkäufer oder Marktplatz Sie dazu auffordert oder wenn das Zustellunternehmen ein Schadensmeldeverfahren hat. Der Versanddienstleister möchte möglicherweise dieselben Nachweise: Fotos des Pakets, die Sendungsnummer, das Lieferdatum und eine Beschreibung der äußeren Beschädigung. Ob der Versanddienstleister helfen kann, hängt von der Versandart und davon ab, wer den Anspruch einreichen darf. Prüfen Sie daher das Paketetikett, die Tracking-Seite oder die Anweisungen des Verkäufers auf die Schadensreferenz und die Frist.
Wenn das Paket eindeutig geöffnet, neu verklebt oder manipuliert wurde, sagen Sie das in Ihrer Meldung ausdrücklich. Dieses Detail ist wichtig, weil es ändern kann, ob der Fall als Transportschaden, Diebstahl oder unvollständige Verpackung behandelt wird.
Wenn der Verkäufer oder Marktplatz das Problem nicht löst, prüfen Sie das Streitfall- oder Chargeback-Verfahren Ihres Zahlungsanbieters. Die genaue Frist hängt von Ihrem Kartenanbieter, Wallet oder Ihrer Bank ab. Sehen Sie daher in Ihrem Konto nach dem Zeitfenster für den Streitfall und speichern Sie die Bestellseite, das Tracking, die Fotos und alle Nachrichten.
Praktischer Tipp: Notieren Sie den genauen Zeitpunkt, an dem Sie den Schaden und die fehlenden Artikel bemerkt haben, denn dieser Zeitstempel kann wichtig sein, wenn der Verkäufer, der Marktplatz oder der Versanddienstleister wissen möchte, ob Sie es sofort gemeldet haben.