In der Regel ja: Eine Erstattung von einem Verkäufer hindert Sie nicht daran, den Artikel eines anderen Verkäufers in derselben geteilten Bestellung separat anzufechten. Entscheidend ist, ob der andere Artikel noch nicht bezahlt, nicht geliefert, beschädigt, fehlt oder nicht wie beschrieben ist und ob der Marktplatz jede Verkäuferzeile als separate Bestellung behandelt.
Prüfen Sie zuerst, wie Ihr Checkout aufgebaut ist.
- Wenn die geteilte Bestellung getrennte Verkäufernamen, Artikelzeilen, Unterbestellungen oder Sendungsnummern zeigt, behandeln Sie den Artikel jedes Verkäufers separat.
- Wenn die Erstattung nur einen Artikel abdeckt, bewahren Sie die Erstattungsbestätigung auf und fechten Sie nur den anderen Artikel an. Fordern Sie nicht zweimal eine Erstattung für dieselbe Zeile an.
- Wenn der Marktplatz alles unter einer Bestellnummer zusammenfasst, muss die Anfechtung möglicherweise trotzdem artikelweise eingereicht werden. Entscheidend ist die Bestellzeile, nicht nur der gesamte Checkout-Betrag.
Was Sie jetzt tun sollten:
- Öffnen Sie die Bestelldetails und suchen Sie die genaue Zeile für den Artikel, mit dem Sie noch ein Problem haben.
- Speichern Sie die Nachricht zur Erstattung für den Artikel des anderen Verkäufers. Achten Sie auf das Erstattungsdatum, den erstatteten Betrag und den Artikelnamen oder die Bestellzeile, auf die sie sich bezieht.
- Speichern Sie nur die Nachweise für den angefochtenen Artikel: Sendungsstatus, Liefernachweis, Fotos von Schäden oder des falschen Artikels und Nachrichten mit diesem Verkäufer.
- Reichen Sie die Anfechtung gegen den Verkäufer oder den Marktplatz für den verbleibenden Artikel ein und verwenden Sie dabei die passende Bestellzeile, den Verkäufernamen und die Sendungsnummer, falls vorhanden.
Die wichtigste Falle ist, beide Artikel in einer Beschwerde zu vermischen. Wenn ein Verkäufer seinen Teil bereits erstattet hat, führen Sie das nur als Hintergrund an. Ihre Beschwerde zum anderen Verkäufer sollte sich auf das konzentrieren, was noch ungelöst ist. Wenn zum Beispiel ein Artikel angekommen ist und wegen eines Schadens erstattet wurde, nimmt Ihnen diese Erstattung nicht das Recht, den Artikel eines zweiten Verkäufers anzufechten, der nie angekommen ist.
Wenn der Marktplatz nach dem Gesamtbetrag der Bestellung fragt, prüfen Sie, ob der volle Checkout-Betrag oder nur der offene Restbetrag gemeint ist. Das hängt vom Streitfallprozess der Plattform und davon ab, wie die geteilte Bestellung erfasst ist. Achten Sie auf Formulierungen wie „Artikel“, „Unterbestellung“, „Verkäuferbestellung“ oder „Teilrückerstattung“ auf der Bestellseite, im Streitformular oder auf der Hilfeseite.
Wenn Sie unsicher sind, ob die Erstattung den Status der gesamten Bestellung geändert hat, wenden Sie sich nicht nur an den Verkäufer, sondern auch an den Marktplatz und fragen Sie:
- ob die Erstattung nur auf einen Artikel oder auf die gesamte Bestellung angewendet wurde
- ob der Artikel des anderen Verkäufers weiterhin separat angefochten werden kann
- welche Bestell-ID, Artikel-ID oder Sendungsnummer sie für den verbleibenden Anspruch benötigen
Geben Sie die Bestellnummer, die Referenz des erstatteten Artikels und den Verkäufernamen des ungelösten Artikels an. So kann der Support leichter sehen, dass Sie nicht denselben Artikel zweimal geltend machen wollen.
Praktischer Tipp: Machen Sie Screenshots der Bestellseite vor und nach der Erstattung, damit Sie zeigen können, welcher Artikel erstattet wurde und welcher Artikel des anderen Verkäufers noch strittig ist.