Was kann ich tun, wenn für einen zurückgesandten Artikel ein Store-Guthaben ausgestellt wurde, der Shop aber später geschlossen hat oder insolvent wurde?

Wallet- und Guthaben-Rückerstattungsfallen

Wenn der Shop geschlossen hat oder insolvent wurde, können Sie das Store-Guthaben in der Regel nicht mehr ausgeben. Ihre Hauptoption ist, den Wert im Insolvenzverfahren des Verkäufers geltend zu machen, und Ihre Ausweichoption ist, bei Ihrem Kartenherausgeber oder Zahlungsanbieter zu fragen, ob die ursprüngliche Zahlung noch angefochten werden kann, weil die versprochene Rückerstattung nie in bar ausgezahlt wurde.

Prüfen Sie zuerst, ob es sich um ein formelles Insolvenzverfahren handelt oder nur um eine geschlossene Website. Dieses Detail entscheidet darüber, wo Sie Ihren Anspruch anmelden.

  • Suchen Sie auf der Website des Shops, in Ihren Bestell-E-Mails oder in einem öffentlichen Unternehmensregister nach einem Insolvenzvermerk, Liquidationsvermerk, dem Namen des Verwalters, einer Aktennummer oder einer Frist für Gläubigerforderungen.
  • Speichern Sie einen Screenshot oder ein PDF des Hinweises, weil der genaue Wortlaut wichtig ist. Sie brauchen den exakten rechtlichen Firmennamen, nicht nur den Markennamen des Shops.

Sammeln Sie dann die Nachweise, die den Ihnen geschuldeten Wert belegen:

  • die Rücksendebestätigung oder den Sendungsnachweis, dass der Artikel zurückgeschickt wurde
  • die E-Mail oder die Kontoseite, auf der der Betrag des Store-Guthabens steht
  • die ursprüngliche Bestellnummer und den Zahlungsnachweis
  • jede Nachricht, in der der Shop gesagt hat, dass er statt einer Barauszahlung Store-Guthaben ausstellt

Wenn es ein formelles Insolvenzverfahren gibt, reichen Sie eine Gläubigerforderung beim Insolvenzverwalter oder bei der im Hinweis genannten Kontaktstelle ein. Schreiben Sie in Ihren Anspruch:

  • dass Sie den Artikel zurückgesandt haben
  • dass der Shop für einen bestimmten Betrag Store-Guthaben ausgestellt hat
  • dass der Shop dann geschlossen hat oder in die Insolvenz gegangen ist, bevor Sie es nutzen konnten
  • dass Sie für den genau geschuldeten Betrag registriert werden möchten

Verwenden Sie den rechtlichen Namen der Firma aus der Bestellung oder dem Hinweis, weil der Shop-Name und der Firmenname nicht immer identisch sind.

Wenn der Shop einfach nicht erreichbar ist und Sie kein Insolvenzverfahren finden, hängt der nächste Schritt von der Zahlungsart ab:

  • Wenn Sie mit Karte oder über einen Zahlungsdienst bezahlt haben, fragen Sie, ob Sie die ursprüngliche Transaktion anfechten können, weil die nach der Rücksendung versprochene Rückerstattung nicht ausgezahlt wurde. Geben Sie Bestellnummer, Rücksendenachweis und die Nachricht zum Store-Guthaben an.
  • Wenn Sie per Banküberweisung, bar oder mit einer anderen Methode ohne Anfechtungsverfahren bezahlt haben, ist Ihr Hauptweg meist weiterhin die Insolvenzforderung.

Wenn der Kauf über einen Marktplatz lief, prüfen Sie auf der Bestellseite den eingetragenen rechtlichen Namen des Verkäufers. Dieser Name ist derjenige, den Sie für einen Anspruch brauchen, nicht nur das Schaufenster-Label des Marktplatzes.

Wenn der Verkäufer in einem anderen EU-Land war und Sie die Insolvenzangaben nicht finden können, kann Ihnen Ihr nationales Europäisches Verbraucherzentrum helfen, die richtige Anspruchsstelle oder den richtigen Verwalter zu ermitteln. Sie können keine Zahlung garantieren, aber sie können oft sagen, wo der Anspruch eingereicht werden muss.

Die größte Falle ist, Store-Guthaben so zu behandeln, als wäre es bereits Bargeld auf Ihrem Konto. Sobald der Shop insolvent ist, ist das Guthaben oft nur noch eine Forderung gegen das Unternehmen, und die Rückzahlung kann teilweise oder ganz ausbleiben, wenn keine Vermögenswerte mehr vorhanden sind. Deshalb sind der genaue Insolvenzvermerk, der rechtliche Firmenname und die Frist für die Forderung am wichtigsten.

Praktischer Tipp: Bewahren Sie einen Ordner mit dem Sendungsnachweis der Rücksendung, der E-Mail zum Store-Guthaben und dem Insolvenzvermerk auf, weil diese drei Dokumente meist entscheiden, ob Ihr Anspruch akzeptiert wird.