Prüfen Sie zuerst, ob beim Checkout ausdrücklich stand, dass Zoll, Abgaben oder Steuern enthalten sind. Wenn der Verkäufer oder der Marktplatz angegeben hat, dass sie enthalten sind, und Ihnen bei der Zustellung trotzdem Gebühren berechnet wurden, beanstanden Sie die Gebühr beim Verkäufer oder Marktplatz und bitten Sie um Erstattung. Wenn nichts zugesagt wurde, ist der nächste Schritt zu prüfen, ob es sich um eine echte Einfuhrabgabe, eine Bearbeitungsgebühr des Versanddienstleisters oder beides handelt.
Gehen Sie dabei in dieser Reihenfolge vor:
- Speichern Sie die Bestellbestätigung, die Checkout-Seite und jede Nachricht, in der „duties included“, „taxes included“, „DDP“, „import charges included“ oder eine ähnliche Formulierung stand.
- Speichern Sie die Mitteilung oder Rechnung des Versanddienstleisters mit dem zusätzlichen Betrag, die Sendungsverfolgungsnummer und jede Zoll- oder Abfertigungsreferenz.
- Prüfen Sie, ob die Gebühr vom Zoll, vom Zustelldienst oder von einem vom Versanddienstleister beauftragten Zollagenten kommt. Der Name auf der Zahlungsaufforderung ist wichtig, weil der richtige Ansprechpartner davon abhängt, wer die Zahlung verlangt hat.
Wenn der Verkäufer einen Endpreis zugesagt hat, kontaktieren Sie den Verkäufer oder den Support des Marktplatzes und nennen Sie:
- die Bestellnummer
- die Sendungsverfolgungsnummer
- den Betrag der Zollgebühr
- den genauen Wortlaut beim Checkout, der darauf hindeutete, dass Gebühren enthalten sind
- dass Sie eine Erstattung verlangen, weil das Paket bei der Ankunft erneut belastet wurde
Wenn der Verkäufer das nicht zugesagt hat, wenden Sie sich zuerst an den Versanddienstleister und bitten Sie um eine schriftliche Aufschlüsselung der Gebühr. Fragen Sie:
- welcher Teil Einfuhrumsatzsteuer oder Zoll ist
- welcher Teil eine Abfertigungs- oder Bearbeitungsgebühr ist
- unter welcher Zollanmeldung oder Einfuhranmeldung das Paket angemeldet wurde
- warum der Betrag beim Checkout nicht angezeigt wurde, wenn die Sendung im Voraus bezahlt sein sollte
Das ist wichtig, weil manche internationalen Bestellungen ohne Steuern verkauft werden, sodass eine zusätzliche Zahlung eine normale Einfuhrabgabe sein kann. Wenn der Checkout-Preis jedoch als Endpreis gedacht war oder der Verkäufer mit zollfreier Lieferung geworben hat, kann die Gebühr anfechtbar sein.
Wenn das Paket noch zurückgehalten wird und Sie es schnell brauchen, müssen Sie die Gebühr möglicherweise zuerst bezahlen, damit es freigegeben wird, und die Gebühr danach beim Verkäufer oder Versanddienstleister anfechten. Wenn Sie zahlen, bewahren Sie die Quittung und die Freigabemitteilung auf; das sind die wichtigsten Unterlagen für eine spätere Beschwerde.
Wenn der Betrag falsch erscheint, prüfen Sie vor dem Widerspruch diese Details:
- den von den Zollbehörden verwendeten Warenwert
- die Versandkosten, die in die Zollberechnung eingeflossen sind
- ob der Versanddienstleister zusätzlich zur Steuer oder zum Zoll eine Verwaltungsgebühr berechnet hat
- ob die Produktbeschreibung oder Rechnung mit dem Inhalt des Pakets übereinstimmt
Wenn der Verkäufer nicht helfen will und der Marktplatz am Verkauf beteiligt war, eskalieren Sie über den Bestellverlauf des Marktplatzes und nicht nur über private Nachrichten. Wenn der Versanddienstleister eine Gebühr berechnet hat, die falsch erscheint, fragen Sie nach dem formellen Beschwerdeweg und der Referenznummer für die Zollanmeldung.
Praktischer Tipp: Machen Sie jetzt einen Screenshot der Checkout-Seite, bevor sie aus Ihrem Kontoverlauf verschwindet, denn das ist oft der klarste Beweis dafür, ob Zollgebühren offengelegt wurden.