Wenn ein Modell- oder Lifestyle-Foto den Artikel viel größer oder kleiner erscheinen ließ, als er wirklich ist, behandeln Sie das als Problem „nicht wie dargestellt“ und eröffnen Sie einen Streitfall mit dem Verkäufer oder dem Marktplatz. Ihr stärkstes Argument ist, dass das Bild einen falschen Eindruck von der Größe vermittelt hat, nicht nur, dass Sie etwas anderes erwartet haben.
Tun Sie zuerst Folgendes:
- Speichern Sie das Angebot genau so, wie es beim Kauf angezeigt wurde. Machen Sie einen Screenshot des Fotos, des Artikeltitels, der Beschreibung und aller Größen- oder Maßangaben.
- Messen Sie den Artikel selbst und notieren Sie die Zahlen in Zentimetern oder Millimetern.
- Machen Sie Vergleichsfotos, die die tatsächliche Größe klar zeigen: den Artikel neben einem Lineal, Maßband, einer Münze, einer Hand oder einem anderen gewöhnlichen Gegenstand. Verwenden Sie möglichst denselben Winkel und dieselbe Entfernung.
- Wenn das Angebot ein Modellfoto verwendet hat, machen Sie auch davon einen Screenshot. Ein Modellfoto kann einen kleinen Artikel viel größer erscheinen lassen, daher ist die Darstellung des Verkäufers wichtig, wenn es keinen klaren Größenvergleich gab.
Worauf Sie sich berufen, hängt davon ab, was das Angebot tatsächlich gesagt hat:
- Wenn das Angebot genaue Maße angegeben hat und der Artikel dazu passt, ist Ihr Streitfall schwächer. Dann kann das Problem zwar sein, dass das Foto irreführend war, aber der Verkäufer kann auf die angegebenen Maße verweisen.
- Wenn das Angebot die Größe nicht klar gezeigt hat oder die Maße versteckt, schwer zu finden oder nicht mit dem Bild vereinbar waren, sagen Sie, dass der Artikel nicht wie dargestellt war, weil das Foto einen falschen Eindruck von der Größe vermittelt hat.
- Wenn das Produkt viel kleiner oder größer ankam, als ein vernünftiger Käufer anhand des Fotos erwarten würde, erklären Sie, dass das Bild nicht nur dekorativ war; es hat die Kaufentscheidung beeinflusst.
Wenn Sie den Verkäufer oder den Marktplatz kontaktieren, seien Sie konkret:
- Sagen Sie, dass der Artikel viel kleiner/größer aussieht, als das Angebot vermuten ließ.
- Zitieren Sie die angegebene Größe, falls vorhanden.
- Fügen Sie Ihr Vergleichsfoto und Ihre Messung bei.
- Bitten Sie um die gewünschte Lösung: Ersatz, Rücksendeetikett oder Rückerstattung.
Wenn der Marktplatz ein Streitfallformular hat, verwenden Sie die Formulierung für „Artikel nicht wie beschrieben“ oder „nicht wie dargestellt“, weil das bei irreführenden Größenangaben meist besser passt als eine allgemeine Beschwerde. Die genaue Frist oder das genaue Verfahren hängt vom Marktplatz ab, also prüfen Sie auf Ihrer Bestellseite das Zeitfenster für Rückgabe oder Beschwerde und speichern Sie dieses Datum.
Wenn der Verkäufer sagt, das Foto sei nur „zur Veranschaulichung“ gewesen, prüfen Sie, ob das Angebot auch klare Maße, einen Größenvergleich oder einen Größenhinweis enthielt. Wenn nicht, schwächt das sein Argument. Wenn doch, konzentrieren Sie Ihren Anspruch auf die Abweichung zwischen dem Eindruck auf dem Foto und dem tatsächlichen Produkt, das Sie erhalten haben.
Praktischer Tipp: Ein Foto des Artikels neben einem Lineal auf derselben ebenen Fläche ist meist überzeugender als eine Nahaufnahme, weil es die tatsächliche Größe sofort zeigt.