Sie sollten so schnell wie möglich auf den Versanddienstleister reagieren und ihm die Importangaben geben, die er braucht, um das Paket freizugeben. In vielen Fällen bedeutet „business import declaration“, dass die Sendung als gewerbliche Einfuhr bearbeitet wird, sodass der Versanddienstleister Angaben zum gewerblichen Empfänger braucht und nicht nur die Paketnummer.
Prüfen Sie zuerst genau, was der Versanddienstleister in der Sendungsverfolgung, per SMS, E-Mail oder in der Zollmitteilung tatsächlich verlangt.
- Wenn nach Geschäftsdaten gefragt wird, senden Sie die Angaben zum Importeur of record: Ihren Firmennamen, die vollständige Adresse, Kontaktdaten und gegebenenfalls eine VAT-/EORI- oder andere Importsteuernummer, die in Ihrem Land verwendet wird.
- Wenn Sie den Artikel als Privatperson gekauft haben, teilen Sie dem Versanddienstleister klar mit, dass es sich um einen privaten Kauf handelt, und fragen Sie, ob die Anmeldung von gewerblicher auf private Einfuhr geändert werden kann.
- Wenn der Verkäufer es als Geschäftsbestellung abgerechnet hat, kann sich der Versanddienstleister auf diese Rechnung stützen. In diesem Fall müssen Sie möglicherweise den Verkäufer bitten, die Rechnung oder die Sendungsdaten zu korrigieren.
Die nützlichsten Unterlagen, die Sie bereithalten sollten, sind:
- die Bestellbestätigung
- die Handelsrechnung oder Verkäuferrechnung
- die Sendungsnummer
- jede Nachricht des Versanddienstleisters, in der „business import declaration“, „commercial import“ oder eine Zollzurückhaltung erwähnt wird
Diese Angaben sind wichtig, weil die Zollabfertigung in der Regel auf den Rechnungsdaten und den Angaben zum Empfänger basiert. Eine Abweichung zwischen Käufertyp und Unterlagen kann das Paket verzögern, auch wenn Sie die Ware bereits bezahlt haben.
Kontaktieren Sie dann den Versanddienstleister und stellen Sie drei konkrete Fragen:
- Welche genauen Informationen brauchen Sie von mir, um die Anmeldung abzuschließen?
- Wird dieses Paket als gewerbliche oder private Einfuhr behandelt?
- Müssen Sie, dass der Verkäufer die Rechnung oder die Sendungsdaten korrigiert?
Wenn der Versanddienstleister nach einer Handelsregisternummer, VAT-Nummer oder EORI-Nummer fragt, senden Sie nur die Nummer, die für Ihr Unternehmen und Ihr Land gilt. Wenn Sie keine haben, fragen Sie, ob das Paket trotzdem als private Einfuhr freigegeben werden kann oder ob der Absender die Unterlagen erneut senden muss.
Wenn auf der Rechnung ein Firmenname steht, Sie aber als Privatperson gekauft haben, oder wenn die Lieferadresse Ihre Wohnadresse ist, die Sendung aber als gewerbliche Einfuhr angemeldet wird, ist diese Abweichung eine häufige Ursache für Verzögerungen. Fragen Sie den Versanddienstleister, ob die Art der Anmeldung geändert werden kann, bevor der Zoll die Bearbeitung abschließt.
Wenn der Versanddienstleister sagt, dass er ohne fehlende Geschäftsdaten nicht weitermachen kann, kontaktieren Sie gleichzeitig den Verkäufer und bitten Sie um:
- eine korrigierte Rechnung
- eine Warenbeschreibung
- den angegebenen Wert und die Währung
- den für die Sendung verwendeten Namen des Käufers/Importeurs
Bewahren Sie Screenshots oder Kopien jeder Nachricht auf. Wenn das Paket später hängen bleibt, helfen diese Nachrichten zu zeigen, welche Informationen Sie wann übermittelt haben.
Praktischer Tipp: Speichern Sie den genauen Wortlaut der Zollanfrage des Versanddienstleisters, weil „business import declaration“ je nach Fall unterschiedliche Dinge bedeuten kann: Steuer-ID-Angaben, eine Korrektur der Rechnung oder eine Änderung von gewerblicher auf private Abfertigung.